Eine Teilzeitberufsausbildung kann helfen, Kinderbetreuung/Pflege und Ausbildung miteinander zu vereinbaren. Junge Menschen mit Familienverantwortung haben dadurch die Chance auf eine qualifizierte Berufsausbildung. Seit 2005 besteht die Möglichkeit der Teilzeitausbildung für junge Väter und Mütter nach § 8 des Berufsbildungsgesetzes.
Voraussetzungen:
Teilzeitausbildung kann generell nur von Auszubildenden mit 'berechtigtem Interesse' in Anspruch genommen werden. Einer der folgenden Gründe liegt vor:
Die Teilzeitvereinbarung kann mit dem Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. Die Industrie- und Handelskammer muss der Vereinbarung zustimmen.
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